Unsere Preispolitik
Zu bedenken
Zur Kostenstruktur siehe unten. Im Laufe schon weniger Jahre sind natürlich die anfallenden Kosten für Sehhilfen (Brille und/oder Kontaktlinsen) i.d.R. erheblich höher als die Kosten für eine einmalige Augenlaserbehandlung oder für eine Linsenimplantation. Der Eingriff rechnet sich üblicherweise vollständig – und das oft schon nach relativ kurzer Zeit (unabhängig von der gesteigerten Lebensqualität)!
Gerade bei unseren High End Verfahren gehen wir von einer überzeugenden Langzeit-Stabilität aus.
Warum gibt es bei accuratis keine Preisstaffelung wie bei den Billiganbietern?
Einer der grossen Vorteile der ReLEx smile- Methode ist die relative Unabhängigkeit des Augenlaserns von der Höhe Ihrer Fehlsichtigkeit, der Dicke und Krümmung Ihrer Hornhaut und der Grösse Ihres Auges. So ist der Operationsaufwand immer der gleiche.
Dass Sie umso mehr bezahlen müssen, je mehr “Sehgewinn” Sie haben, halten wir für unseriös.
Wir bieten daher drei unterschiedlich aufwändige Verfahren an (ReLEx smile, Femto-LASIK und PRK/LASEK), deren Kosten nicht von der Höhe des Sehfehlers abhängen.
Achtung: Eine “Billig-LASIK” mittels Mikrokeratom (Metallklinge) bieten wir nicht an! Das halten wir nicht mehr für zeitgemäss.
Kostenstruktur
Preisunterschiede haben in der Marktwirtschaft immer ihre Gründe. Sind in der weiteren Region die Laser der Mitbewerber über 12 Jahre alt, teils nachgerüstet? Mit einem älteren Laser, der abgeschrieben und abbezahlt ist, wird eine Behandlung billiger angeboten werden können – aber eben auch technisch überholt.
Das wollen wir nicht! Wir bieten bei accuratis erstklassige Technik, grosses Know-How und individuelle Betreuung auch über das Lasern hinaus.
Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet?
Gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für Augenlaser- oder Linsenbehandlungen. Lediglich die Korrektur des Grauen Stars mit einer Monofokallinse ist Kassenleistung.
Private Krankenkasse: Um zu erfahren, ob Ihre private Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt und an welche Voraussetzungen das geknüpft ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse direkt in Verbindung.
Zu beachten ist hierbei, dass privat Versicherte ein Recht auf freie Arztwahl haben (und sich nicht einer Operation bei Billiganbietern unterziehen müssen, nur um die Kosten für die Krankenkasse zu senken) und zudem folgendes gilt: „die herrschende Rechtsprechung und der BGH sind der Auffassung, dass die LASIK-Methode entgegen der Auffassung der Versicherer „medizinisch notwendig“ gemäß der Versicherungsbedingungen, sicher und nicht zu teuer ist” (BGH, Urteil vom 16.09.2009, Az. IV ZR 3/09; Urteil vom 27.01.2010, Az. IV ZR 182/09). Auch dürfen Versicherer Patienten nicht auf eine Versorgung mit Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) verweisen. Der Erstattungsanspruch besteht nach der Rechtsprechung damit meist uneingeschränkt, wird aber nicht immer zuerkannt.
Es ist jedoch in der Regel unabhängig vom Versichertenstatus möglich, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend zu machen. Die Finanzverwaltung stuft die Fehlsichtigkeit als Krankheit und die Korrektur mittels Augenlaser als entsprechende Heilbehandlungen ein.